UBI Funkschein: Prüfung & Kosten

UBI Funkschein – Skipper mit Funkgerät auf dem Boot im Binnenbereich

UBI Funkschein: Prüfung & Kosten

Inhaltsverzeichnis

Wenn ein Boot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, benötigt eine Person an Bord im Binnenbereich das UWK-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie den UBI Funkschein benötigen, wie die Prüfung aussieht, wie groß der Aufwand ist und wie man sich bestimmte Prüfungsteile der UBI-Prüfung ersparen kann.

Der UBI Funkschein: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Das UBI Funkzeugnis ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Das Wich­tigs­te zum UBI Funkschein auf den Punkt

  • Zum Be­trieb ei­ner UKW-Funk­an­la­ge in der Bin­nen­schif­f­fahrt wird das UBI-Sprechfunkzeugnis benötigt
  • Das UBI ist vor­ge­schrie­ben für Schif­fe mit UKW-Funk­an­la­ge auf der Do­nau, dem Rhein, der Elbe und al­len wei­te­ren Bin­nen­was­ser­stra­ßen Deutsch­lands. Es ist international gültig
  • Das Mindestalter zum Erwerb des UBI be­trägt 15 Jah­re
  • Die Vorbereitung zum UBI kann per Onlinekurs erfolgen

Wann ist das UBI Funkzeugnis vorgeschrieben?

Das Betriebszeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig.

Wenn an Bord eines Sportboots eine UKW-Funk­an­la­ge verbaut ist, muss min­des­tens eine Per­son an Bord über das UBI ver­fü­gen. Das gilt unabhängig davon ob die Funkanlage ausgeschaltet ist oder nicht. Allein das Vorhandensein einer Funkanlage erfordert den Besitz des UBI.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Sprechfunkzeugnis sowie die Funkzeugnispflicht für die Bedienung einer Schiffsfunkanlage werden in der Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) sowie in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung festgelegt und geregelt.

Hier sind die beiden Vorschriften als Originalgesetzestext:

BinSchS­trO § 4.05.4: Je­des mit ei­ner Sprech­funk­an­la­ge aus­ge­rüs­te­te Fahr­zeug muss sich vor der Ein­fahrt in un­über­sicht­li­che Stre­cken, Fahr­was­seren­gen oder Brü­cken­öff­nun­gen auf dem für den Ver­kehrs­kreis Schiff – Schiff zu­ge­wie­se­nen Ka­nal mel­den.

BinSchSprFunkV § 4.1/4.2: 1. Wer auf Was­ser­stra­ßen der Zo­nen 1 bis 4 eine Schiffs­funk­stel­le be­die­nen oder be­auf­sich­ti­gen will, be­darf ei­ner Er­laub­nis der zu­stän­di­gen Be­hör­de nach die­ser Ver­ord­nung. Sie gilt un­be­fris­tet. Zu­stän­di­ge Be­hör­de ist die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und di­gi­ta­le In­fra­struk­tur im Ver­kehrs­blatt oder Bun­des­an­zei­ger be­kannt­ge­mach­te Stel­le. 2. Die­se Er­laub­nis wird durch ein UKW-Sprech­funk­zeug­nis (UBI) nach­ge­wie­sen.

Aus diesen beiden Verordnungen geht hervor, dass man praktisch ge­zwun­gen ist, die UKW-Funk­an­la­ge auf dem Boot zu nut­zen, wenn sie an Bord vorhanden ist. Daraus leitet sich ab, dass man zum Nutzen der Funkanlage schließlich den UBI Funkschein benötigt. Ein Abklemmen der Funkanlage vom Stromnetz reicht dabei nicht aus.

Gel­tungs­be­reich des UBI Funkscheins

Das UBI ist vor­ge­schrie­ben für Schif­fe mit UKW-Funk­an­la­ge auf der Do­nau, dem Rhein, der Elbe und al­len wei­te­ren Bin­nen­was­ser­stra­ßen Deutsch­lands. Die Karte der Bundeswasserstraßen finden Sie auf wsv.de.

Der Mün­dungs­be­reich der Flüs­se in die Nord und Ost­see ge­hört be­reits nicht mehr zum Bin­nen­funk­be­reich, son­dern zum Be­reich des mo­bi­len See­funk­diens­tes. In­ner­halb die­ser Zone darf man mit dem UBI am See­funk­dienst (ohne DSC) teil­neh­men. Es gibt aber keine Seefunkanlagen mehr, die keine DSC-Funktion haben. Au­ßer­halb der Mün­dung see­wärts ist das Be­schränkt Gül­ti­ge Funk­be­triebs­zeug­nis (SRC) vor­ge­schrie­ben und die Funk­an­la­ge muss vom ATIS-Bin­nen­funk­mo­dus in den DSC-See­funk­mo­dus um­ge­schal­tet wer­den.

Das Mindestalter zum Erwerb des UBI beträgt 15 Jah­re.

Die Prüfungsvorbereitung für den UBI Funkschein

Für die Prüfungsvorbereitung zum UBI können Sie 2 bis 3 Wochen einplanen. Unser UBI Onlinekurs ist aber auf 2 Monate ausgelegt, so dass Sie ausreichend Zeit haben, sich solide auf die Prüfung vorzubereiten.

Anerkennung der Prüfungsteile, falls SRC/LRC vorhanden

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt und die Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich. Man muss dann nur die sogenannte UBI-Ergänzungsprüfung ablegen, welche deutlich einfacher ist als die UBI-Vollprüfung.

In unserem UBI Onlinekurs wird die UBI-Vollprüfung sowie die UBI-Ergänzungsprüfung separat behandelt. Die meisten Funkschein-Anwärter wählen deshalb das Kombipaket UBI & SRC und ergänzen später bei Bedarf das LRC. Die praktische Ausbildung am Funkgerät findet ebenfalls im Onlinekurs statt. Da die Bedienung des Funkgeräts sehr einfach ist, ermöglicht dies eine effektive Vorbereitung auch zum praktischen Teil am PC. Wir bringen jeden Tag mehrere Funkscheinanwärter durch ihre Prüfung und der älteste Kursteilnehmer ist 71 Jahre alt.

Zum Thema Funkzeugnisse haben wir ein informatives Video produziert. Dort erfahren Sie weitere Details zum UBI und anderen Funkscheinen.

Die Prüfung zum Binnen Funkschein (UBI)

Die UBI Prüfung besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung des UBI Funkscheins

Die theoretische Prüfung besteht aus mehreren Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen. Die Fragen bilden folgende Themenbereiche des Binnenschifffahrtsfunks ab:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Praktische Prüfung des UBI Funkscheins

In der praktischen Prüfung des Funkscheins müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
Hier sehen Sie ein Screenshot aus dem UBI Onlinekurs:

Mehr Materialien & Videos zum UKW-Sprech­funk­zeug­nis

In unserem UBI Onlinekurs bekommen Sie das notwendige Wissen und Übung an die Hand, um die UBI Prüfung auf Anhieb zu bestehen. Wir beleuchten alle möglichen Prüfungsgeräte und geben Ihnen nützliche Informationen über die Prüfungsfeinheiten bei verschiedenen Prüfungsausschüssen Deutschlands.

Mehr Videos zum UBI Funkschein & anderen Funkzeugnissen:

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