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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Wenn ein Boot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, benötigt eine Person an Bord im Binnenbereich das UWK-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie das UBI benötigen, wie die Prüfung aussieht, wie groß der Aufwand ist und wie man sich bestimmte Prüfungsteile der UBI-Prüfung ersparen kann.

Lesezeit: 10 min.
Inhalt
- Das UBI-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
- Wann ist das UBI vorgeschrieben?
- Geltungsbereich
- Die Prüfung zum UBI
- Anerkennung der Prüfungsteile, falls SRC/LRC vorhanden
- Vorbereitungsaufwand zum UBI
- Das Wichtigste auf den Punkt
Weiterführende Informationen zu den Funkzeugnissen
Das UBI-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Wann ist das UBI vorgeschrieben?
Das Betriebszeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig.
Wenn an Bord eines Sportboots eine UKW-Funkanlage verbaut ist, muss mindestens eine Person an Bord über das UBI verfügen. Das gilt unabhängig davon ob die Funkanlage ausgeschaltet ist oder nicht. Allein das Vorhandensein einer Funkanlage erfordert den Besitz des UBI.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Sprechfunkzeugnis sowie die Funkzeugnispflicht für die Bedienung einer Schiffsfunkanlage werden in der Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) sowie in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung festgelegt und geregelt.
Hier sind die beiden Vorschriften als Originalgesetzestext:
BinSchStrO § 4.05.4: Jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug muss sich vor der Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen auf dem für den Verkehrskreis Schiff – Schiff zugewiesenen Kanal melden.
BinSchSprFunkV § 4.1/4.2: 1. Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle. 2. Diese Erlaubnis wird durch ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) nachgewiesen.
Aus diesen beiden Verordnungen geht hervor, dass man praktisch gezwungen ist, die UKW-Funkanlage auf dem Boot zu nutzen, wenn sie an Bord vorhanden ist. Daraus leitet sich ab, dass man zum Nutzen der Funkanlage schließlich das UBI benötigt. Ein Abklemmen der Funkanlage vom Stromnetz reicht dabei nicht aus.
Geltungsbereich
Das UBI ist vorgeschrieben für Schiffe mit UKW-Funkanlage auf der Donau, dem Rhein, der Elbe und allen weiteren Binnenwasserstraßen Deutschlands. Die Karte der Bundeswasserstraßen finden Sie auf wsv.de.
Der Mündungsbereich der Flüsse in die Nord und Ostsee gehört bereits nicht mehr zum Binnenfunkbereich, sondern zum Bereich des mobilen Seefunkdienstes. Innerhalb dieser Zone darf man mit dem UBI am Seefunkdienst (ohne DSC) teilnehmen. Es gibt aber keine Seefunkanlagen mehr, die keine DSC-Funktion haben. Außerhalb der Mündung seewärts ist das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) vorgeschrieben und die Funkanlage muss vom ATIS-Binnenfunkmodus in den DSC-Seefunkmodus umgeschaltet werden.
Das Mindestalter zum Erwerb des UBI beträgt 15 Jahre.
Die Prüfung zum UBI
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung besteht aus mehreren Multiple-Choice-Fragen. Die Fragen bilden folgende Themenbereiche des Binnenschifffahrtsfunks ab:
- wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:
- Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache) - Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
(UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch) - Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
Anerkennung der Prüfungsteile, falls SRC/LRC vorhanden
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt und die Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich. Man muss dann nur die sogenannte UBI-Ergänzungsprüfung ablegen, welche deutlich einfacher ist als die UBI-Vollprüfung.
In unserem UBI Onlinekurs wird die UBI-Vollprüfung sowie die UBI-Ergänzungsprüfung separat behandelt. Die meisten Funkschein-Anwärter wählen deshalb das Kombipaket UBI & SRC und ergänzen später bei Bedarf das LRC. Die praktische Ausbildung am Funkgerät findet ebenfalls im Onlinekurs statt. Da die Bedienung des Funkgeräts sehr einfach ist, ermöglicht dies eine effektive Vorbereitung auch zum praktischen Teil am PC. Wir bringen jeden Tag mehrere Funkscheinanwärter durch ihre Prüfung und der älteste Kursteilnehmer ist 71 Jahre alt.
Zum Thema Funkzeugnisse haben wir ein informatives Video produziert. Dort erfahren Sie weitere Details zum UBI und anderen Funkscheinen.
Vorbereitungsaufwand zum UBI
Für die Prüfungsvorbereitung zum UBI können Sie 2 bis 3 Wochen einplanen. Unser UBI Onlinekurs ist aber auf 2 Monate ausgelegt, so dass Sie ausreichend Zeit haben, sich solide auf die Prüfung vorzubereiten.
Das Wichtigste auf den Punkt
- Zum Betrieb einer UKW-Funkanlage in der Binnenschifffahrt wird das UBI-Sprechfunkzeugnis benötigt
- Das UBI ist vorgeschrieben für Schiffe mit UKW-Funkanlage auf der Donau, dem Rhein, der Elbe und allen weiteren Binnenwasserstraßen Deutschlands. Es ist international gültig
- Das Mindestalter zum Erwerb des UBI beträgt 15 Jahre
- Die Vorbereitung zum UBI kann per Onlinekurs erfolgen
Weiterführende Informationen zum UKW-Sprechfunkzeugnis und anderen Funkzeugnissen
In unserem UBI Onlinekurs bekommen Sie das notwendige Wissen und Übung an die Hand, um die UBI Prüfung auf Anhieb zu bestehen. Wir beleuchten alle möglichen Prüfungsgeräte und stellen Ihnen nützliche Informationen über die Prüfungsfeinheiten bei verschiedenen Prüfungsausschüssen Deutschlands.
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