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Unterschiede zwischen Fachkundenachweis (FKN) und Sachkundenachweis (SKN)

Der Unterscheid zwischen dem Sachkundenachweis (SKN) und dem Fachkundenachweis (FKN) ist für viele Bootsführerscheinbewerber auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich. Wir klären auf…

pyroschein

Lesezeit: 30 min.  

Inhalt

  • Was versteht man unter FKN und SKN?

  • Der Fach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (FKN)

  • Der Sach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (SKN)

  • Unterschiede auf den Punkt gebracht: FKN und SKN

FKN und SKN

Es gibt in Deutsch­land zwei Schei­ne, die den Kauf, den Um­gang und den Trans­port von be­stimm­ten See­not­si­gnal­mit­teln er­lau­ben: Der Fach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (FKN) und der Sach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (SKN). Man kennt die umgangs­sprach­li­chen Be­grif­fe „Knall­schein“, „Py­ro­schein“ und „klei­ner/gro­ßer Py­ro­schein“ dazu.

In die­sem Artikel erfahren Sie die Un­ter­schie­de zwi­schen FKN und SKN und wir geben Ihnen die notwendigen Prüfungsinformationen an die Hand für die beiden Scheine.

Der Fach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (FKN)

Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale wie Rauchdose oder Rauchfackel).

Eine Si­gnal­pis­to­le (Ka­li­ber 4) ge­hört nicht zur Un­ter­klas­se T2. Sie dür­fen mit dem FKN kei­ne Si­gnal­pis­to­le kau­fen und auf Ih­rem Boot be­för­dern! Dies ist nur mit dem SKN möglich.

Die Prü­fung zum FKN: Zu­las­sung und Ab­lauf

Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und im Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungs-nachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen sein. Dies ist üb­li­cher­wei­se der Sport­boot­füh­rer­schein-See, der Sport­boot­füh­rer­schein-Bin­nen oder das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent.

Bei den meis­ten Prü­fungs­aus­schüs­sen des Deut­schen Mo­tor­yacht­ver­ban­des (DMYV) und des Deut­schen Seg­ler-Ver­ban­des (DSV) kann die FKN-Prü­fung di­rekt an­schlie­ßend an die Prü­fung zum SBF-Bin­nen oder zum SBF-See ab­ge­legt wer­den.

Die theoretische FKN Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.dsv.org. Der Fragenkatalog besteht aus insgesamt 60 Fragen, welche zum Teil als Freitext beantwortet werden müssen. Dazu haben wir eine effektive Übungsmethode in unserem FKN Onlinekurs entwickelt.

Zu diesem Thema haben wir außerdem ein informatives Video produziert. Dieses können Sie sich auf unserem Youtube Kanal hier anschauen.

Die praktische FKN Prüfung

In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

Wie das geht, lernen Sie selbstverständlich in unserem FKN Onlinekurs. Anhand von Lehrvideos wird Ihnen die Handhabung der Seenotsignale demonstriert, welche Sie vor dem Bildschirm mit einem beliebigen Gegenstand nachahmen. Dies ist aber wirklich nicht schwer. Hier sind unsere öffentlichen Videos zum FKN, weitere gibt es im FKN Onlinekurs:

Der Sach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (SKN)

Der Sach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (SKN) wird oft als der große Pyroschein bezeichnet und be­inhal­tet den Fach­kun­de­nach­weis für See­not­si­gnal­mit­tel (FKN). Alle See­not­si­gnal­mit­tel, für de­ren Er­werb man den FKN be­nö­tigt, kön­nen somit auch er­wor­ben wer­den, wenn man den SKN be­sitzt.

Der SKN ist Vor­aus­set­zung da­für, eine Waf­fen­be­sitz­kar­te be­an­tra­gen zu kön­nen, mit der man eine Si­gnal­pis­to­le (Ka­li­ber 4) er­wer­ben und auf dem Boot la­gern darf.

Die Prü­fung zum SKN: Zu­las­sung und Ab­lauf

Das Mindestalter beträgt hier 18 Jah­re. Ein Be­fä­hi­gungs­nach­weis zum Füh­ren von Was­ser­sport­fahr­zeu­gen ist nicht er­for­der­lich. Die Prü­fung zum SKN kann nur bei we­ni­gen Boots­schu­len in Deutsch­land ab­ge­legt wer­den. Dieser Schein ist eher als ein spezieller Schein anzusehen, da die meisten Sportbootfahrer den FKN erwerben.

Der theo­re­ti­sche Teil

Der theo­re­ti­sche Teil der Prü­fung zum SKN besteht aus18 Fra­gen (Fra­gen­ka­ta­log von ins­ge­samt 104 Fra­gen), welche schrift­lich be­ant­wor­tet wer­den müs­sen.

Pro Ant­wort gibt es maximal 2 Punk­te ver­ge­ben. Die Ant­wor­ten müs­sen in­halt­lich mit der Mus­terlö­sung über­ein­stim­men, dür­fen aber un­ter­schied­lich for­mu­liert sein als die Mus­terlö­sung.

Von den maximalen 36 Punk­ten müs­sen zum Bestehen der Prüfung min­des­tens 26 Punk­te er­reicht wer­den. Weil je­des Jahr nur we­ni­ge Leu­te den SKN er­wer­ben, bieten wir nur den FKN als Onlinekurs an.

Der prak­ti­sche Teil

Hier muss die kor­rek­te Hand­ha­bung ei­ner Fall­schirm-Si­gnal­ra­ke­te, ei­ner Rauch- bzw. Hand­fa­ckel, ei­nes Rauch­si­gnals, ei­nes Si­gnal­ge­bers mit Ma­ga­zin oder Trom­mel und von nicht ge­zün­de­ten Si­gnal­mit­teln de­mons­trie­rt werden.

Zu­sätz­lich zur Prü­fung zum FKN muss in der der SKN-Prü­fung das kor­rek­te Ver­hal­ten bei Mu­ni­ti­ons­ver­sa­gen er­klä­rt und de­mons­trie­rt werden, und wie sich ver­schie­de­ne Mu­ni­ti­ons­ty­pen an­hand des Pa­tro­nen­bo­dens un­ter­schei­den las­sen.

Unterscheide auf den Punkt gebracht: FKN und SKN:

  • Der FKN er­laubt es Ih­nen, py­ro­tech­ni­sche See­not­si­gnal­mit­tel der Un­ter­klas­se T2 zu kau­fen und auf Boo­ten zu be­för­dern. Wich­tig: Eine Si­gnal­pis­to­le (Ka­li­ber 4) ge­hört nicht zur Un­ter­klas­se T2!
  • Der SKN be­inhal­tet den FKN. Der SKN ist zu­dem Vor­aus­set­zung da­für, eine Waf­fen­be­sitz­kar­te be­an­tra­gen zu kön­nen, mit der man eine Si­gnal­pis­to­le (Ka­li­ber 4) er­wer­ben und auf dem Boot la­gern darf.

Die meisten Wassersportler erwerben den FKN, dieser ist vollkommen ausreichend, um in Deutschen Gewässern unterwegs zu sein aber auch beim Chartern einer Yacht im Ausland. Der FKN ist nur in Deutschland Pflicht, wenn Seenotsignalmittel an Bord sind, und im Charterbereich stellt er eine sehr gute Ergänzung zum SBF See oder dem SKS dar.

Wenn Sie dabei sind Ihren Charterurlaub zu planen, so empfehlen wir Ihnen die renommierte Charteragentur Charterbar Yachting. Damit wird Ihr Charterurlaub mit Sicherheit ein tolles Erlebnis.

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