Bootsführerschein - Blog
Unterschiede zwischen Fachkundenachweis (FKN) und Sachkundenachweis (SKN)
Der Unterscheid zwischen dem Sachkundenachweis (SKN) und dem Fachkundenachweis (FKN) ist für viele Bootsführerscheinbewerber auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich. Wir klären auf…

Lesezeit: 30 min.
Inhalt
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Was versteht man unter FKN und SKN?
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Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
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Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
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Unterschiede auf den Punkt gebracht: FKN und SKN
FKN und SKN
Es gibt in Deutschland zwei Scheine, die den Kauf, den Umgang und den Transport von bestimmten Seenotsignalmitteln erlauben: Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) und der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN). Man kennt die umgangssprachlichen Begriffe „Knallschein“, „Pyroschein“ und „kleiner/großer Pyroschein“ dazu.
In diesem Artikel erfahren Sie die Unterschiede zwischen FKN und SKN und wir geben Ihnen die notwendigen Prüfungsinformationen an die Hand für die beiden Scheine.
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale wie Rauchdose oder Rauchfackel).
Eine Signalpistole (Kaliber 4) gehört nicht zur Unterklasse T2. Sie dürfen mit dem FKN keine Signalpistole kaufen und auf Ihrem Boot befördern! Dies ist nur mit dem SKN möglich.
Die Prüfung zum FKN: Zulassung und Ablauf
Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und im Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungs-nachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen sein. Dies ist üblicherweise der Sportbootführerschein-See, der Sportbootführerschein-Binnen oder das Bodenseeschifferpatent.
Bei den meisten Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) kann die FKN-Prüfung direkt anschließend an die Prüfung zum SBF-Binnen oder zum SBF-See abgelegt werden.
Die theoretische FKN Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
- Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
- Kennzeichnung von Waffen
Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.dsv.org. Der Fragenkatalog besteht aus insgesamt 60 Fragen, welche zum Teil als Freitext beantwortet werden müssen. Dazu haben wir eine effektive Übungsmethode in unserem FKN Onlinekurs entwickelt.
Zu diesem Thema haben wir außerdem ein informatives Video produziert. Dieses können Sie sich auf unserem Youtube Kanal hier anschauen.
Die praktische FKN Prüfung
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
- Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
- Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
- Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
- Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
- Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern
Wie das geht, lernen Sie selbstverständlich in unserem FKN Onlinekurs. Anhand von Lehrvideos wird Ihnen die Handhabung der Seenotsignale demonstriert, welche Sie vor dem Bildschirm mit einem beliebigen Gegenstand nachahmen. Dies ist aber wirklich nicht schwer. Hier sind unsere öffentlichen Videos zum FKN, weitere gibt es im FKN Onlinekurs:
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN) wird oft als der große Pyroschein bezeichnet und beinhaltet den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN). Alle Seenotsignalmittel, für deren Erwerb man den FKN benötigt, können somit auch erworben werden, wenn man den SKN besitzt.
Der SKN ist Voraussetzung dafür, eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, mit der man eine Signalpistole (Kaliber 4) erwerben und auf dem Boot lagern darf.
Die Prüfung zum SKN: Zulassung und Ablauf
Das Mindestalter beträgt hier 18 Jahre. Ein Befähigungsnachweis zum Führen von Wassersportfahrzeugen ist nicht erforderlich. Die Prüfung zum SKN kann nur bei wenigen Bootsschulen in Deutschland abgelegt werden. Dieser Schein ist eher als ein spezieller Schein anzusehen, da die meisten Sportbootfahrer den FKN erwerben.
Der theoretische Teil
Der theoretische Teil der Prüfung zum SKN besteht aus18 Fragen (Fragenkatalog von insgesamt 104 Fragen), welche schriftlich beantwortet werden müssen.
Pro Antwort gibt es maximal 2 Punkte vergeben. Die Antworten müssen inhaltlich mit der Musterlösung übereinstimmen, dürfen aber unterschiedlich formuliert sein als die Musterlösung.
Von den maximalen 36 Punkten müssen zum Bestehen der Prüfung mindestens 26 Punkte erreicht werden. Weil jedes Jahr nur wenige Leute den SKN erwerben, bieten wir nur den FKN als Onlinekurs an.
Der praktische Teil
Hier muss die korrekte Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete, einer Rauch- bzw. Handfackel, eines Rauchsignals, eines Signalgebers mit Magazin oder Trommel und von nicht gezündeten Signalmitteln demonstriert werden.
Zusätzlich zur Prüfung zum FKN muss in der der SKN-Prüfung das korrekte Verhalten bei Munitionsversagen erklärt und demonstriert werden, und wie sich verschiedene Munitionstypen anhand des Patronenbodens unterscheiden lassen.
Unterscheide auf den Punkt gebracht: FKN und SKN:
- Der FKN erlaubt es Ihnen, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen und auf Booten zu befördern. Wichtig: Eine Signalpistole (Kaliber 4) gehört nicht zur Unterklasse T2!
- Der SKN beinhaltet den FKN. Der SKN ist zudem Voraussetzung dafür, eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, mit der man eine Signalpistole (Kaliber 4) erwerben und auf dem Boot lagern darf.
Die meisten Wassersportler erwerben den FKN, dieser ist vollkommen ausreichend, um in Deutschen Gewässern unterwegs zu sein aber auch beim Chartern einer Yacht im Ausland. Der FKN ist nur in Deutschland Pflicht, wenn Seenotsignalmittel an Bord sind, und im Charterbereich stellt er eine sehr gute Ergänzung zum SBF See oder dem SKS dar.
Wenn Sie dabei sind Ihren Charterurlaub zu planen, so empfehlen wir Ihnen die renommierte Charteragentur Charterbar Yachting. Damit wird Ihr Charterurlaub mit Sicherheit ein tolles Erlebnis.
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