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Bodenseeschifferpatent (BSP) Kat A, D, H

Der Bodensee wird von Österreich und der Schweiz hoheitlich verwaltet, aus diesem Grund gelten auf dem Bodensee andere Regeln als auf deutschen Gewässern, die man beispielsweise aus dem SBF-See oder SBF-Binnen kennt. Deshalb ist für den Bodensee ein besonderer Befähigungsnachweis notwendig, um dort ein Boot ab einer bestimmten Antriebsleistung bzw. Segelfläche führen zu dürfen: Das Bodenseeschifferpatent. Dieses gibt es in 3 Kategorien Kat A, D und H.

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Lesezeit: 10 min.  

Inhalt

  • Das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent
  • Ter­ri­to­ria­le Abgrenzung auf dem Bo­den­see
  • Ka­te­go­ri­en A, D und H
  • Das Fe­ri­en­pa­tent
  • Die Prü­fung zum BSP
  • Das Wich­tigs­te auf den Punkt
  • Wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen

Das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent

Für den Bo­den­see ha­ben sich die drei An­rai­ner­staa­ten Deutsch­land, Österreich und Schweiz ge­mein­sam auf spe­zi­el­le Re­ge­lun­gen ge­ei­nigt. Da­durch gel­ten auf dem Bo­den­see an­de­re Vor­schrif­ten als auf rein in­ner­deut­schen Ge­wäs­sern und Sie be­nö­tig­ten das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent, um ein Mo­tor­boot mit mehr als 6 PS (4,4 kW) oder ein Se­gel­boot mit ei­ner Se­gel­flä­che von über 12 m2 füh­ren zu dür­fen.

Der Bodensee liegt im nördlichen Alpenvorland und ist das größte Binnengewässer Deutschlands. Die drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und die Schweiz haben gemeinsam spezielle Regelungen für dem Bodensee festgelegt. Deshalb ist zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.

Ter­ri­to­ria­le Abgrenzung auf dem Bo­den­see (Bild aus unserem Onlinekurs)

Der Bodensee wird in Untersee und Obersee unterteilt. Das Verbindungsstück ist der Seerhein. Der Bodensee ist ein internationales Gewässer.  Die Anliegerstaaten sind: Deutschland (mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern), Schweiz (mit den Kantonen Sankt Gallen, Schaffhausen und Thurgau), und Österreich (mit dem Bundesland Vorarlberg).

Am Obersee verläuft die Grenze in der Konstanzer Bucht, hier mit der rot gestrichelten Linie markiert. Das ist die einzige reale Grenze. Auf den Rheinstrecken, also auf dem Seerhein und dem Alten Rhein, befindet sich die Hoheitsgrenze in der Mitte des Gewässers.

Am Obersee existiert zwischen den Nachbarstaaten Schweiz und Deutschland keine vertraglich endgültige Grenze. Sie wurde bisher nicht festgelegt, das ist der einzige Ort in Europa mit fehlenden offiziellen Grenzen. Die verschiedenen Rechtsauffassungen, in dieser Gegend beruhen alle auf Gewohnheitsrecht.

Der Über­lin­ger­see ge­hört ho­heit­lich ganz zu Deutsch­land.

Bzgl. der Theorien der Grenzziehung unterscheidet man zwei Arten: die Realteilung und Kondominium. Realteilung bedeutet: Grenzziehung in der Gewässermitte wie es auf den Rheinstrecken der Fall ist. Kondominium bedeutet: Gemeinschaftlich verwaltetes Hoheitsgebiet.

Wenn Sie sich mit der Grenzteilung am Bodensee tiefer beschäftigen möchtest, so finden Sie in unserem BSP Onlinekurs einen Auszug aus der Österreichischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Photogrammetrie mit Details zu den Rechtsauffassungen der Anrainerstaaten. In der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) finden Sie alle Regelungen bzgl. der notwendigen Schifferpatente und Regeln auf dem Bodensee.

 

Ka­te­go­ri­en A, D und H

Das Schifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:

  • Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb  
  • Kategorie D: Segelfahrzeuge
    Für Segelfahrzeuge mit Motor, deren Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.
  • Kategorie R (wird oft als Kat H bezeichnet): für den Hochrhein

Auf dem Rhein zwi­schen Eschenz und Schaff­hau­sen wird der Hoch­rhein­zu­satz (Kat. H) be­nö­tigt. Um dieses Stück des Rhein (Hochrhein) zu befahren, wird der Zusatz H benötigt. Nur unser BSP Onlinekurs deckt auch diese Kategorie ab inkl. ausführlicher Lerneinheiten und speziellem Fragentraining

Das Fe­ri­en­pa­tent

er kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

 

Anerkennung anderer Scheine

Es gibt verschiedene Wege sich bestimmte Prüfungsteile der BSP Prüfung anerkennen zu lassen, wenn bereits andere Sportbootführerscheine vorliegen. Beispielsweise wenn Sie einen DSV-A-Schein besitzen, den SBF Binnen unter Segel oder des SKS unter Segeln, dann wird die Segelpraxis und die Segeltheorie komplett anerkannt und der BSP muss nur beantragt werden. Zu diesem Thema haben wir 2 ausführliche Videos erstellt:

Video 1: Theorieprüfung Bodenseeschifferpatent Theoriekurs Theorie und Onlinekurs

Video 2: Bodenseeschifferpatent ohne Prüfung erwerben!!!

Hier ist der Überblick der Befähigungsnachweise, welche am Bodensee anerkannt werden:

  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:
    als Anerkennung für Segeln
  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Motor:
    als Anerkennung für Motor
  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel und Motor:
    als Anerkennung für Segeln und Motor
  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
    als Anerkennung für Motor
  • Sportküstenschifferschein:
    als Anerkennung für Segeln und Motor

Die Prü­fung zum BSP

Die Prü­fung zum Bo­den­see­schif­fer­pa­tent be­steht aus ei­nem theo­re­ti­schen Teil (Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen) und ei­nem prak­ti­schen Teil (Ma­nö­ver und Kno­ten). Das Mindestalter für die Kat. A beträgt 18 Jahre, für Kat. D 14 Jahre.

Der theoretische Teil basiert auf einem Fragenkatalog bestehend aus 501 Fragen. 369 davon sind Basisfragen für Kategorien A und D. Dann kommen 20 spezifische Motorbootfragen für Motorbootfahrer dazu, für Segler kommen 68 Zusatzfragen dazu und für die Hochrheinstrecke bzw. die Kategorie H, kommen noch 44 Fragen dazu. Hier ist die Übersicht der Fragenverteilung in der Theoretischen BSP Prüfung:

Die Praxis für Motorboot ist im Vergleich zum SBF See und Binnen um einiges umfangreicher.

Die praktische Prüfung wird unterteilt in Pflichtmanöver und Fähigkeiten, sonstige Manöver und Fähigkeiten und Knoten.

Zu den Pflichtmanövern gehören beispielsweise Mann-über-Bord Manöver,  Anlegen und Ablegen an Steuerbord und an Backbord, also an beiden Seiten. Die Manöver können an einer Kaimauer, an einem Steg, einem Pfahl oder auch an einem anderen Schiff erfolgen. Beim Ablegemanöver wird verlangt: »Kurzes Eindampfen vorwärts« , rückwärts absetzen, vorwärts wegfahren.

Hier ist die Übersicht der Aufgaben in der Praktischen BSP Prüfung, Kat A:

Hier ist die Übersicht der Aufgaben in der Praktischen BSP Prüfung, Kat D:

Es gibt noch eine Menge weiterer spezifischer Prüfungsinformationen. Diese gibt es in unserem BSP Onlinekurs nkl. aktueller Prüfungsberichte, welche Ihre Bestehenschance in der Prüfung deutlich erhöhen.

Das Wichtigste auf den Punkt

  • Das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent gibt es in 3 Kategorien: Kat. A: Motorboot, Kat. D: Segeln und Kat H (bzw. R): Hochrhein.
  • Das Mindestalter für die Kat. A beträgt 18 Jahre, für Kat. D 14 Jahre.
  • Der Hoch­rhein­zu­satz (Kat. H) gilt zum Befahren des Rhein zw. Eschenz und Schaff­hau­sen (nur im Onlinekurs von SegelnAG erhältlich)
  • Wer im Be­sitz des SBF-Binnen ist, kann mit dem Fe­ri­en­pa­tent auch ohne das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent auf dem Bo­den­see ein Boot füh­ren.

Nützliche In­for­ma­tio­nen zur op­ti­ma­len Rei­hen­fol­ge der Sportbootführerscheine er­fah­ren Sie in un­se­rem beliebten Video hier.

Quiz, um herauszufinden, ob Sie ein Bodenseeschifferpatent benötigen!

Wir haben ein Quiz entwickelt mit welchem Sie innerhalb weniger Sekunden herausfinden können, ob Sie ein Bodenseeschifferpatent benötigen. Hier geht es zum Quiz.

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