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Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis: Short Range Certificate (SRC)
Wenn an Bord eine UKW-Funkanlage vorhanden ist, und der Schiffsführer im Küstenbereich unterwegs ist, benötigt er Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis: Short Range Certificate (SRC). In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie das SRC benötigen, wie die Prüfung aussieht und wie groß der Vorbereitungsaufwand ist.

Lesezeit: 10 min.
Inhalt
- Das SRC – Sprechfunkzeugnis
- Wann ist das SRC vorgeschrieben?
- Geltungsbereich
- Die theoretische Prüfung zum SRC
- Die praktische Prüfung zum SRC
- Vorbereitung auf die praktische Prüfung
- Anerkennung der UBI Prüfungsteile, falls SRC/LRC vorhanden
- Vorbereitungsaufwand zum SRC
- Das Wichtigste auf den Punkt
- Weiterführende Informationen zu den Funkzeugnissen
Das SRC
Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Dieser Funkschein ist International und unbefristet gültig. Die Bezeichnung „Beschränkt gültiges…“ kommt daher, dass man damit nur im UKW-Bereich kommunizieren darf. Für Lang-, Mittelwelle und Satellitenkommunikation wird das LRC – das Allgemeine Funkbetriebszeugnis erforderlich.
Solange Sie sich also im Bereich von bis zu 35 sm vor der Küste bewegen, reicht das SRC aus. Für weitere Überfahrten wird das LRC benötigt. Die 35 sm sind ein ungefährer Wert, denn die Reichweite von UKW kann infolge verschiedener meteorologischer/atmosphärischer Faktoren variieren, auch sogenannte Überreichweiten sind möglich.
Wann ist das SRC vorgeschrieben?
Wenn ein Sportboot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, und man im Bereich des Mobilen Seefunkdienstes fährt, muss der Schiffsführer gemäß der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV), § 1.7 über das SRC verfügen.
Der Wortlaut klingt so:
Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Absatz 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis.
Geltungsbereich
Das SRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben in den Küstengewässern und auf hoher See, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Im Gegensatz zu den amtlichen Sportbootführerscheinen ist es allerdings nicht ausreichend, dass nur der Schiffsführer im Besitz des Funkbetriebszeugnisses ist; jeder, der die Seefunkstelle bedient, muss über das entsprechende Funkbetriebszeugnis verfügen.
Aber auch auf manchen Binnengewässern wird über den mobilen Seefunkdienst GMDSS kommuniziert. Das ist der Fall im Mündungsbereich der Flüsse in die Nordsee und in die Ostsee (sog. Zonen 1 & 2 nach der Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung). Weiter landeinwärts ist auf Flüssen und Seen in Deutschland das UWK-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorgeschrieben, wenn eine entsprechende UKW-Funkanlage fest an Bord verbaut ist. Zum UBI haben wir in diesem Blog bereits einen ausführlichen Artikel veröffentlicht. Auf Binnengewässern muss die Funkanlage vom DSC-Seefunkmodus in den ATIS-Binnenfunkmodus umgeschaltet werden. Heutige UKW-Funkanlagen sind für See- und Binnenbereich vorgesehen – das sind Kombigeräte.
Die Prüfung zum Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnis (SRC)
Theoretische SRC Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die am gleichen Tag stattfinden.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog können Sie in unserem SRC Onlinekurs üben.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Hier sehen Sie einen Screenshot aus unserem SRC Onlinekurs:
Praktische SRC Prüfung
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:
Pflichtaufgaben
- Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
- Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
- Aussenden einer Notmeldung
- Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
- Beenden des Notverkehrs
- Aufhebung eines Fehlalarms
- Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
- Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Sonstige Fertigkeiten:
- DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
- Abwicklung des Notverkehrs
- Funkstille gebieten
- Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
- Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
- DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
- Kanalwechsel
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
- DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
- Einstellen des DSC-Controllers
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Hier ein weiterer Screenshot aus dem Onlinkurs:
Das SRC können schon Jugendliche ab 15 Jahren erwerben.
Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Viele Scheinbewerber glauben dass die praktische Ausbildung am Funkgerät sehr kompliziert wäre und man aus diesem Grund mit einem realen Funkgerät über sollte. Wir beweisen jeden Tag das Gegenteil und bringen mehrere Kursteilnehmer erfolgreich durch die Prüfung mit unserem SRC Onlinekurs. Da die Bedienung der Geräte kinderleicht ist, viel einfacher als die Bedienung eines Smartphones, gibt es dazu mittlerweile unter den Kursteilnehmern keine Zweifel mehr. Die gesamte Bedienung und Funktionen des Funkgeräts werden auf dem Bildschirm vorgeführt und eingeübt. Vielmehr kommt es bei der praktischen SRC Prüfung auf die korrekte Sprechweise der Funkmeldungen an – das stellt der Schwerpunkt der Vorbereitung dar. Diese wird in ausführlichen Lern- und Trainingseinheiten im SRC Onlinekurs einstudiert.
Anerkennung der UBI Prüfungsteile, falls SRC/LRC vorhanden
Eine gute Idee ist es, wenn Sie gleichzeitig mit dem SRC auch das UBI-Sprechfunkzeugnis erwerben!
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt und die Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich. Man muss dann nur die sogenannte UBI-Ergänzungsprüfung ablegen, welche deutlich einfacher ist als die UBI-Vollprüfung.
In unserem UBI Onlinekurs wird die UBI-Vollprüfung sowie die UBI-Ergänzungsprüfung separat behandelt. Die meisten Funkschein-Anwärter wählen deshalb das Kombipaket UBI & SRC und ergänzen später bei Bedarf das LRC. Die praktische Ausbildung am Funkgerät findet ebenfalls im Onlinekurs statt. Da die Bedienung des Funkgeräts sehr einfach ist, das ermöglicht eine effektive Vorbereitung auch zum praktischen Teil am PC. Wir bringen jeden Tag mehrere Funkscheinanwärter durch ihre Prüfung und der älteste Kursteilnehmer ist 71 Jahre alt.
Zum Thema Funkzeugnisse haben wir ein informatives Video produziert. Dort erfahren Sie weitere Details zum SRC und anderen Funkscheinen.
Vorbereitungsaufwand zum SRC
Für die Prüfungsvorbereitung zum SRC können Sie 3 bis 4 Wochen einplanen. Unser SRC Onlinekurs ist aber auf 2 Monate ausgelegt, so dass Sie ausreichend Zeit haben, sich solide auf die Prüfung vorzubereiten.
Das Wichtigste auf den Punkt
- Das SRC berechtigt zur Teilnahme am Seefunkdienst GMDSS mit einer UKW-Funkanlage.
- Das SRC ist bei Vorhandensein einer UKW-Funkanlage an Bord zur Teilnahme am UKW-Seefunkdienst in Küstengewässern und auf hoher See vorgeschrieben.
- Das Mindestalter für den Erwerb des SRC ist 15 Jahre.
Weiterführende Informationen zum UKW-Sprechfunkzeugnis und anderen Funkzeugnissen
In unserem SRC Onlinekurs bekommen Sie das notwendige Wissen und Übung an die Hand, um die SRC Prüfung auf Anhieb zu bestehen. Wir beleuchten alle möglichen Prüfungsgeräte und stellen Ihnen nützliche Informationen über die Prüfungsfeinheiten bei verschiedenen Prüfungsausschüssen Deutschlands.
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